Informationen
Versicherungstipps
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick zum Thema "Versicherung Ihres Fahrzeuges" geben.
Eine Extraversicherung muss bei jedem Fahrzeug, ab einer Geschwindigkeit von 45km/h oder einem Hubraum über 50ccm, abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mofas, die bei jeder Geschwindigkeit zu versichern sind. Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, so ist mit dieser ein Fahrzeug unter 45km/h automatisch mit abgesichert. Sie können dieses zusätzlich Voll- oder Teilkasko versichern.
Benötigen Sie eine Extraversicherung, so gilt als Versicherungsbeginn eines jeden Jahres der 1. März. Ab diesem Zeitpunkt sind ihre alten Kennzeichen, welche zu Ihrem Versicherungsvertrag gehörten, nicht mehr gültig. Ihr Vertrag läuft dann ohne Extrakündigung aus. Sie können diesen jedoch rechtzeitig verlängern lassen oder einen neuen Vertrag abschließen.
Nach Neuabschluss eines Vertrages oder Fortbestehen des alten, erhalten Sie automatisch Ihr neues Kennzeichen per Post oder Sie holen dieses im Regionalbüro bei ihrer Versicherung vor Ort ab. Nach Anbringen des neuen Kennzeichens sind Sie sofort versichert. Damit die jährlich wechselnden Kennzeichenschilder besser als neu erkannt werden, werden diesen jedes Jahr andere Farben zugewiesen - nämlich blau, grün und schwarz.
Kennzeichenschilder sind unabhängig von der Versicherungsart Pflicht für alle Kleinkrafträder, wie Roller, Mopeds oder Mokicks. Auch alle vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 45km/h fahren sind kennzeichenpflichtig.
Wie bei allen
anderen Versicherungen auch, gilt es, die Tarife immer wieder neu zu
vergleichen, um einen geeigneten und günstigen Tarif für ihr Fahrzeug zu
finden.
Beim Vergleich der Versicherungen sollten folgende Punkte
besonders beachtet werden. Diese gelten für Pedelecs und E-Bikes, die
schneller als 45km/h fahren, sowie für Mofas, Mopeds und Roller.
Alter des Fahrzeughalters:
Viele Versicherungen bieten Vergünstigungen für Fahrzeughalter ab 23
Jahren an. Bei unter 18-jährigen Personen ist zu beachten, dass diese
selbst keinen Versicherungsantrag stellen dürfen. Stattdessen können
volljährige Angehörige dies vornehmen.
Abschlussdatum:
Versicherungen, die nach dem Versicherungsbeginn am 1. März
abgeschlossen werden, müssen nur anteilig ab Vertragsabschluss bezahlt
werden.
Doppelte Versicherungen:
Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, die Sie aber nicht gleichzeitig fahren,
ist eine Versicherung für die benutzten Fahrzeuge ausreichend.
Versicherungen können jederzeit auf Ihre unbenutzten Zweiräder
umgemeldet werden.
Der Vertrag:
Trotz des Umfangs des Versicherungsvertrages empfehlen wir Ihnen,
diesen zumindest auf die hier genannten Punkte zu überprüfen. Achten Sie
bei Abschluss eines Vertrages darauf, dass sich die Versicherungssummen
bei Personenschäden auf mindestens 15 Mio. Euro sowie bei
Vermögensschäden auf 10 Mio. Euro belaufen. Zudem sollte ein
Schadensfreibetrag enthalten sein. Dies bedeutet, dass Ihr
Versicherungsbeitrag gesenkt wird oder zumindest keine Erhöhung
stattfindet, sollten in den folgenden Jahren keine Schäden entstehen.
Bei manchen Versicherungen ist auch eine zukünftige günstigere
Kfz-Versicherung mit enthalten, falls Sie auf ein Auto umsteigen wollen.
Kundenservice und Verhalten im Schadensfall
Achten
Sie darauf, dass die Versicherung Ihnen eine Hotline bietet, um in
stetigen Kontakt im Falle von Fragen und Problemen treten zu können.
Nutzen Sie dazu auch gerne Bewertungen der Versicherungen im Internet.
Wichtig ist dabei darauf zu achten, wie die jeweilige Versicherung bei
Inanspruchnahme reagiert, wie schnell sie den Schaden abwickelt oder
welche Kosten sie übernimmt.
Onlineabschluss eines Vertrages
Bevor Sie einen Vertrag online abschließen, raten wir Ihnen offene
Fragen telefonisch beim jeweiligen Versicherungsanbieter zu klären.
Womöglich können Sie hier weitere Konditionen aushandeln.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Für gewisse Schäden empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer solchen.
Letztendlich obliegt die Entscheidung Ihnen, ob Sie den Abschluss einer
solchen Versicherung in Betracht ziehen. Berücksichtigen sie bei
Abschluss jeder Versicherung Ihr Fahrverhalten oder die jeweiligen
Standortverhältnisse Ihres Fahrzeugs. Steht Ihr Fahrzeug die meiste Zeit
im Freien, sollten Sie Faktoren wie Diebstahlrisiko oder das Risiko von
Wetterschäden in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.
Teilkaskoversicherungen können ohne oder mit Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 300 Euro abgeschlossen werden.
Für E-Bikes und Pedelecs gibt es spezielle Elektrokaskoversicherungen,
die genau zu diesen Fahrzeugen passen. Dabei werden z.B. der Akku oder
bestimmte Bedienfehler mitversichert. Eine solche Versicherung ist in
diesen Fällen einer klassischen Zweiradversicherung vorzuziehen.
Verkauf
Bei Verkauf Ihres Fahrzeugs ist es möglich, Ihre Versicherung auf den
neuen Eigentümer zu übertragen. Die Versicherung muss darüber innerhalb
einer Woche informiert werden. Danach ist mit Schwierigkeiten Seitens
der Versicherung zu rechnen, da z. B. Regressansprüche gegenüber dem
Verkäufer im Falle eines Schadens erhoben werden könnten. Wir empfehlen
daher, den Vertrag zu behalten und dem neuen Besitzer den alten Vertrag
nicht zu übertragen.
Versicherungsdaten
Benutzen Sie einen Beitragsrechner bei der Auswahl ihres Vertrages, sollten folgende Daten nicht fehlen:
- Versicherungsbeginn
- Alter
- Fahrzeugart mit Angabe des Hubraums und der Identifikationsnummer.
Wahl des Kennzeichens
Sie können zwischen Saison- und Jahreskennzeichen wählen.
Versicherungstipps
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick zum Thema "Versicherung Ihres Fahrzeuges" geben.
Eine Extraversicherung muss bei jedem Fahrzeug, ab einer Geschwindigkeit von 45km/h oder einem Hubraum über 50ccm, abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mofas, die bei jeder Geschwindigkeit zu versichern sind. Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, so ist mit dieser ein Fahrzeug unter 45km/h automatisch mit abgesichert. Sie können dieses zusätzlich Voll- oder Teilkasko versichern.
Benötigen Sie eine Extraversicherung, so gilt als Versicherungsbeginn eines jeden Jahres der 1. März. Ab diesem Zeitpunkt sind ihre alten Kennzeichen, welche zu Ihrem Versicherungsvertrag gehörten, nicht mehr gültig. Ihr Vertrag läuft dann ohne Extrakündigung aus. Sie können diesen jedoch rechtzeitig verlängern lassen oder einen neuen Vertrag abschließen.
Nach Neuabschluss eines Vertrages oder Fortbestehen des alten, erhalten Sie automatisch Ihr neues Kennzeichen per Post oder Sie holen dieses im Regionalbüro bei ihrer Versicherung vor Ort ab. Nach Anbringen des neuen Kennzeichens sind Sie sofort versichert. Damit die jährlich wechselnden Kennzeichenschilder besser als neu erkannt werden, werden diesen jedes Jahr andere Farben zugewiesen - nämlich blau, grün und schwarz.
Kennzeichenschilder sind unabhängig von der Versicherungsart Pflicht für alle Kleinkrafträder, wie Roller, Mopeds oder Mokicks. Auch alle vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 45km/h fahren sind kennzeichenpflichtig.
Wie bei allen
anderen Versicherungen auch, gilt es, die Tarife immer wieder neu zu
vergleichen, um einen geeigneten und günstigen Tarif für ihr Fahrzeug zu
finden.
Beim Vergleich der Versicherungen sollten folgende Punkte
besonders beachtet werden. Diese gelten für Pedelecs und E-Bikes, die
schneller als 45km/h fahren, sowie für Mofas, Mopeds und Roller.
Alter des Fahrzeughalters:
Viele Versicherungen bieten Vergünstigungen für Fahrzeughalter ab 23
Jahren an. Bei unter 18-jährigen Personen ist zu beachten, dass diese
selbst keinen Versicherungsantrag stellen dürfen. Stattdessen können
volljährige Angehörige dies vornehmen.
Abschlussdatum:
Versicherungen, die nach dem Versicherungsbeginn am 1. März
abgeschlossen werden, müssen nur anteilig ab Vertragsabschluss bezahlt
werden.
Doppelte Versicherungen:
Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, die Sie aber nicht gleichzeitig fahren,
ist eine Versicherung für die benutzten Fahrzeuge ausreichend.
Versicherungen können jederzeit auf Ihre unbenutzten Zweiräder
umgemeldet werden.
Der Vertrag:
Trotz des Umfangs des Versicherungsvertrages empfehlen wir Ihnen,
diesen zumindest auf die hier genannten Punkte zu überprüfen. Achten Sie
bei Abschluss eines Vertrages darauf, dass sich die Versicherungssummen
bei Personenschäden auf mindestens 15 Mio. Euro sowie bei
Vermögensschäden auf 10 Mio. Euro belaufen. Zudem sollte ein
Schadensfreibetrag enthalten sein. Dies bedeutet, dass Ihr
Versicherungsbeitrag gesenkt wird oder zumindest keine Erhöhung
stattfindet, sollten in den folgenden Jahren keine Schäden entstehen.
Bei manchen Versicherungen ist auch eine zukünftige günstigere
Kfz-Versicherung mit enthalten, falls Sie auf ein Auto umsteigen wollen.
Kundenservice und Verhalten im Schadensfall
Achten
Sie darauf, dass die Versicherung Ihnen eine Hotline bietet, um in
stetigen Kontakt im Falle von Fragen und Problemen treten zu können.
Nutzen Sie dazu auch gerne Bewertungen der Versicherungen im Internet.
Wichtig ist dabei darauf zu achten, wie die jeweilige Versicherung bei
Inanspruchnahme reagiert, wie schnell sie den Schaden abwickelt oder
welche Kosten sie übernimmt.
Onlineabschluss eines Vertrages
Bevor Sie einen Vertrag online abschließen, raten wir Ihnen offene
Fragen telefonisch beim jeweiligen Versicherungsanbieter zu klären.
Womöglich können Sie hier weitere Konditionen aushandeln.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Für gewisse Schäden empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer solchen.
Letztendlich obliegt die Entscheidung Ihnen, ob Sie den Abschluss einer
solchen Versicherung in Betracht ziehen. Berücksichtigen sie bei
Abschluss jeder Versicherung Ihr Fahrverhalten oder die jeweiligen
Standortverhältnisse Ihres Fahrzeugs. Steht Ihr Fahrzeug die meiste Zeit
im Freien, sollten Sie Faktoren wie Diebstahlrisiko oder das Risiko von
Wetterschäden in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.
Teilkaskoversicherungen können ohne oder mit Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 300 Euro abgeschlossen werden.
Für E-Bikes und Pedelecs gibt es spezielle Elektrokaskoversicherungen,
die genau zu diesen Fahrzeugen passen. Dabei werden z.B. der Akku oder
bestimmte Bedienfehler mitversichert. Eine solche Versicherung ist in
diesen Fällen einer klassischen Zweiradversicherung vorzuziehen.
Verkauf
Bei Verkauf Ihres Fahrzeugs ist es möglich, Ihre Versicherung auf den
neuen Eigentümer zu übertragen. Die Versicherung muss darüber innerhalb
einer Woche informiert werden. Danach ist mit Schwierigkeiten Seitens
der Versicherung zu rechnen, da z. B. Regressansprüche gegenüber dem
Verkäufer im Falle eines Schadens erhoben werden könnten. Wir empfehlen
daher, den Vertrag zu behalten und dem neuen Besitzer den alten Vertrag
nicht zu übertragen.
Versicherungsdaten
Benutzen Sie einen Beitragsrechner bei der Auswahl ihres Vertrages, sollten folgende Daten nicht fehlen:
- Versicherungsbeginn
- Alter
- Fahrzeugart mit Angabe des Hubraums und der Identifikationsnummer.
Wahl des Kennzeichens
Sie können zwischen Saison- und Jahreskennzeichen wählen.